Für die einen ist es eine Wunschvorstellung, andere fühlen sich gestört: das nackte Sonnen einer Mieterin in dem zu ihrer Wohnung gehörenden Garten. Ein Amtsgericht hatte zu entscheiden, ob dadurch der Hausfrieden gestört wird.Nackte im GartenNacktheit stellt nicht per se eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar