Die Vereinigung der Nudisten Gran Canarias (Asociación de Nudistas de Canarias – Anudiscan) nützte die Gelegenheit, die besten Wünsche für 2013 zu übermittlen und gleichzeitig zu fordern, alle Strände im Süden für FKK freizugeben.
Wie der Präsident der Vereinigung meint, verletze das Rathaus von San Bartolomé de Tirjana ein verfassungsmässiges Recht, indem es die Nacktheit an bestimmten Stränden verbiete.
Das Rathaus habe keinerlei Recht, FKK außerhalb der besonders ausgewiesenen Zonen zu untersagen, und habe seine gesetzliche Befugnis überschritten, wenn es Personen verbiete, sich außerhalb dieser Zonen zu bewegen und dies mit Strafe zu bedrohen.
Seiner Meinung nach sind die Strände öffentliches Gemeingut und werden durch das Küstengesetz geregelt.
Der Staat habe aber nur Befugnisse hinsichtlich öffentliche Gesundheit und Instandhaltung an die Gemeinden abgetreten. Die Eingrenzung von FKK-Zonen falle nicht darunter.