Wenn sich die Nachbarin oder der Nachbar mal wieder nackt im Garten räkelt, wünscht sich so mancher eine hohe Hecke oder einen Sichtschutz. FKK im eigenen Garten: Ist das erlaubt? Im Prinzip ja, denn der Garten ist immerhin Privateigentum. Das Ganze wird erst dann problematisch, wenn es sich um eine Erregung öffentlichen Ärgernisses handelt. Diese ist zum Beispiel bei einer sexuellen Handlung mit einer gewissen Erheblichkeit gegeben. Hier zählt nicht das Privateigentum, sondern das Einhalten der öffentlichen Ordnung, und der Nachbar ist aufgefordert, dies zu unterlassen.